Jugendausschuss
Der Jugendausschuss (JA) besteht aus zwei Vertreter:innen des MAK, zwei Vertreter:innen des Kirchenvorstands und dem_der Gemeindediakon:in. Möchte der MAK zum Beispiel eine neue Anschaffung kaufen, muss er zunächst einen Antrag beim JA stellen. Außerdem vertritt der JA den MAK zwischen den Sitzungen.